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Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt 13 Jahre. Für Jugendliche bis 15 Jahre gilt eigentlich ein Arbeitsverbot. Im Gesetz sind aber Ausnahmen aufgeführt für Jugendliche ab 13 Jahren. Daher kannst du in eingeschränktem Rahmen bereits ab 13 erste Taschengeld-Jobs machen.