Grundsätze
Der Schutz der Jugendlichen und Arbeitgebenden steht bei Small.Jobs an erster Stelle. Folgende Richtlinien sorgen für optimalen Personen-, Jugend-, Daten-, Rechts- und Versicherungsschutz. Bitte lesen Sie diese genau durch, bevor sie Small.Jobs benutzen. Mit der Verwendung von Smalljobs erklären Sie sich mit diesen Richtlinien einverstanden.
Alter
Das Alter der vermittelten Jugendlichen beträgt von 13. bis hin zum 18. Lebensjahr. Für Jugendliche sind nur leichte Arbeiten erlaubt. Gefährliche und gesundheitsschädliche Tätigkeiten sind verboten.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Leichte Arbeiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen. Sie beeinträchtigt weder den Schulbesuch noch die Schulleistung.
Erlaubt sind z.B. Kinderhüten, Rasenmähen, Nachhilfeunterricht, Reinigungsarbeiten, IT-Support, Haushaltshilfe, Handreichungen, Tierpflege, etc.
Was ist verboten?
- Jugendliche dürfen nicht zur Bedienung in Bars, Nachtlokalen oder Diskotheken angestellt werden.
- Die Bedienung in Hotels, Restaurants und Cafés ist für Jugendliche unter 16 Jahren nur eingeschränkt erlaubt.
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht in Betrieben der Filmvorführung oder im Zirkus beschäftigt werden.
- Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten leisten.
- Wichtig ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen keine professionelle Leistung konkurrieren.
Arbeitszeiten und Dauer
- Während der Schulzeit betragen die Höchstarbeitszeiten 2 Stunden pro Tag.
- Während der Ferienzeit die halbe Dauer der Schulferien, 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
- Bei mehr als 5 Stunden muss mindestens eine halbe Stunde Pause gewährt werden und zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.
- Nacht- und Sonntagsarbeit ist für Jugendliche generell verboten. Die Jugendlichen dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr sowie vor und während des Schulunterrichts arbeiten.
- Bei künstlerischen, kulturellen und sportlichen Anlässen, die nur abends oder am Sonntag stattfinden, dürfen Jugendliche ausnahmsweise bis 23 Uhr eingesetzt werden. Dies findet stets in Absprache mit den Erziehungsberechtigten statt.
Entlohnung
Die Entlohnung der Jugendlichen erfolgt in der Regel durch die Arbeitgebenden in bar am Ende jedes Arbeitseinsatzes. Alternative Regelungen müssen im Vorfeld mit den Jugendlichen schriftlich vereinbart werden.
Einkommensteuer/Umsatzsteuer:
Die Einkünfte sind für die Jugendlichen nicht steuerpflichtig, solange sie mit ihren Gesamteinkünften unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 8.820,- Euro im Jahr (Stand 2017) bleiben (vgl. § 32 EStG).
Da sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind die Jugendlichen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht mehr als 17.500 Euro jährlich umsetzen (vgl. § 19 UStG).
Was müssen Arbeitgeber:innen tun?
- Bei jedem Taschengeldbörsenjob handelt es sich um einen meldepflichtigen Minijob. Die Meldung muss durch den Jobanbieter erfolgen.
Service-Center Minijobzentrale:
Tel.: 0355/290270799; Mo – Fr 7 – 17 Uhr. - Arbeitgebende sind verpflichtet, die Jugendlichen ausreichend und angemessen in ihrem Jugendjob zu informieren und anzuleiten, vor allem in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Entsprechende Vorschriften und Empfehlungen sind dem Jugendlichen nach Eintritt in den Betrieb abzugeben und zu erklären.
- Zudem muss der Arbeitgebende die Eltern der Jugendlichen oder die erziehungsberechtigten Personen über die Arbeitsbedingungen, über mögliche Gefahren sowie über die Massnahmen, die für Sicherheit und Gesundheit getroffen werden, informieren.
Unfallversicherung
Durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale sind die Jugendlichen unfallversichert. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird durch die Minijob-Zentrale vom Arbeitgeber erhoben und ist für Beschäftigte beitragsfrei.
Wir empfehlen allen Jugendlichen, die nicht durch eine Familienversicherung abgesichert sind, eine Unfallversicherung abzuschließen.
Haftpflichtversicherung
Jugendliche, die von einer lokalen Jobbörse vermittelt werden, sind über ihre Familienhaftpflicht versichert. Bei Sachschäden an Dritten im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Taschengeldbörse sind die Jugendlichen im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Dem Arbeitgeber obliegt während der gesamten Beschäftigungszeit eine Ausbildungs- bzw. Anleitungs- sowie Überwachungspflicht.
Personenschutz
Die beteiligten Vermittler:innen von Smalljobs sind ausgebildete Fachpersonen. Sie begleiten die Jugendlichen je nach Bedarf persönlich und stehen den Arbeitgebenden mit Rat und Tat zur Seite. Die Vermittler:innen behandeln alle Personendaten vertraulich. Sie sind verpflichtet sich an die Nutzungsvereinbarung zu halten.
Datenschutz
Smalljobs verschlüsselt bei der Übertragung sämtliche Personendaten (SSL/TLS) nach dem neuesten Stand der Technik. Daten werden ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben und nur auf Servern in der Schweiz gespeichert. Auf Wunsch können sowohl Jugendliche als auch Arbeitgebende ihre Daten jederzeit löschen lassen. Smalljobs verpflichtet sich die Datenschutzerklärung von Jugendarbeit.digital einzuhalten.